HANSEATISCHE FARBEN- UND 

LACKFABRIK FISCHBACH KG

Biedenkamp 23

21509 Glinde (Deutschland)

Tel.: +49 (0)40 523 30 06


 


 

 

 

 

 

Aktuelles

Wir sind umgezogen (01.01.2019)

Neue Firmenanschrift: Biedenkamp 23, 21509 Glinde

Seit dem 01.01.2019 befindet sich unser Firmensitz an einem neuen Standort mit größerer Kapazität. Unter den Markenbezeichnungen HARMALUX und TIGERIT erhalten unsere Kunden "Lacksysteme nach Mass" in der gewohnten Qualität.

Wir freuen uns auf eine weiterhin angenehme Zusammenarbeit und stehen Ihnen auch am neuen Standort mit Fachberatung und unserem Service zur Verfügung.


Datenschutz (23.05.2018)

Unsere Datenschutzerklärung gibt Ihnen Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken während Ihres Besuches auf der Webseite www.fischbach-tigerit.de erhoben und verwendet werden, wie lange wir die personenbezogenen Daten speichern, wie Sie auf diese Daten zugreifen und diese aktualisieren können, welche Möglichkeiten Sie hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten haben und wohin Sie sich bei Fragen wenden können. Bitte machen Sie sich unter der Rubrik "Datenschutz" mit unseren Datenschutzhinweisen vertraut und kontaktieren Sie uns, falls Sie Fragen haben.

 

GHS/CLP-Kennzeichnung (01.01.2014)

In der EU wurde das Global Harmonisierte System (GHS) mit der EG-Verordnung Nr. 1272/2008 eingeführt. Sie wird als CLP-Verordnung bezeichnet und soll Chemikalien identifizieren und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Verpackungsetiketten und mit Hilfe von Sicherheitsdatenblättern informieren. Ziel des weltweit harmonisierten Systems ist, das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer zu machen. Als Neuerungen werden zur Visualisierung der Gefahren neue Gefahrenpiktogramme (rotumrandete, auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund) in Kombination mit Signalwörtern verwendet, die die alten, orangefarbenen Gefahrensymbole ablösen. Die neuen Gefahrenhinweise, H-Hinweise (hazard Statements) lösen die alten R-Sätze ab. Die neuen Sicherheitshinweise, P-Hinweise (precautionary Statements) ersetzen die alten S-Sätze.

Für Gemische (dazu zählen auch unsere Lacksysteme) wird die GHS/CLP-Kennzeichnung spätestens ab 01.06.2015 verbindlich.

Wir haben seit dem 01.01.2014 unsere Produktetiketten und Sicherheitsdatenblätter auf die neue Kennzeichnung umgestellt. Im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 2) wird bis zum 01.06.2015 neben der neuen Kennzeichnung weiterhin die alte Einstufung zu finden sein.

Trotz der Übergangsfristen haben wir uns für eine frühzeitige Umstellung der Kennzeichnung entschieden, um unseren Kunden genügend Zeit zu geben, die gesetzlichen Vorgaben und Auswirkungen dieser Verordnung in ihrem Unternehmen umzusetzen. 

 

VOC-Richtlinie/EU-Richtlinie 1999/13 (01.01.2007)

Von dieser Verordnung sind prinzipiell alle Industrielackierbetriebe betroffen, die Metalle oder Kunststoffe beschichten und entsprechende Reinigungsanlagen betreiben. Zielsetzung dieser Richtlinie ist, die Verminderung von Lösemittel-Emissionen aus Anlagen zu erreichen. Hierzu wurden die Lösemittelverbraucher in unterschiedliche Tätigkeitsbereiche gruppiert. Für Lackieranlagen, die z.B. Metalle oder Kunststoffe beschichten, muss ab einer VOC-Menge von 5t/a eine sogenannte Lösemittelbilanz erstellt werden.

Zur Reduzierung Ihres Lösemittelverbrauches bieten wir Ihnen ein umfassendes Produktionsprogramm an wasserverdünnbaren und lösemittelarmen (High-Solid) Lacksystemen an.

Des Weiteren sind wir Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanz behilflich.

 

Decopaint-Richtlinie/ChemVOCFarbV (01.01.2007)

Zweck dieser Verordnung ist es, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC = Volatile Oganic Compounds)) in bestimmten Farben und Lacken zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie in Produkten der Fahrzeuglackierung zu begrenzen, um die aus dem Beitrag der flüchtigen organischen Verbindungen zur Bildung von bodennahem Ozon resultierende Luftverschmutzung zu vermeiden oder zu verringern. Produkte, die herfür verwendet werden, sind einer oder mehreren Produktkategorien mit einem jeweiligen max. VOC-Grenzwert zugeordnet.

Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung und Optimierung unserer Produkte können wir Ihnen eine große Anzahl VOC-konformer Lacksysteme anbieten. Die Angaben über die Produktkategorie sowie den VOC-Werten finden Sie in Kurzform auf dem Gebindeetikett. Ausführliche Angaben enthält das Technische Merkblatt. 

 

 

 

HARMALUX

LACKSYSTEME NACH MASS

seit über 80 Jahren