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 VOC-Richtlinie (EU-Richtlinie 1999/13)

Von dieser Verordnung sind prinzipiell alle Industrielackierbetriebe betroffen, die Metalle oder Kunststoffe beschichten und entsprechende Reinigungsanlagen betreiben. Zielsetzung dieser Richtlinie ist, die Verminderung von Lösemittel-Emissionen aus Anlagen zu erreichen. Hierzu wurden die Lösemittelverbraucher in unterschiedliche Tätigkeitsbereiche gruppiert. Für Lackieranlagen, die z.B. Metalle oder Kunststoffe beschichten, muss ab einer VOC-Menge von 5t/a eine sogenannte Lösemittelbilanz erstellt werden.

 

Zur Reduzierung Ihres Lösemittelverbrauches bieten wir Ihnen ein unfassendes Produktionsprogramm an wasserverdünnbaren und lösemittelarmen (High-Solid) Lacksystemen an.

Desweiteren sind wir Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Lösemittelbilanz behilflich.

 

Weitere ausführliche Informationen enthält unser Infoblatt zur VOC-Richtlinie.

 

 

 Decopaint-Richtlinie (ChemVOCFarbV)

Zweck dieser Verordnung ist es, den Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) in bestimmten Farben und Lacken zur Beschichtung von Bauwerken, ihren Bauteilen und dekorativen Bauelementen sowie in Produkten der Fahrzeugreparaturlackierung zu begrenzen, um die aus dem Beitrag der flüchtigen organischen Verbindungen zur Bildung von bodennahem Ozon resultierende Luftverschmutzung zu vermeiden oder zu verringern. Produkte, die hierfür verwendet werden, sind einer oder mehreren Produktkategorien mit einem jeweiligen max. VOC-Grenzwert (ab 01.01.2007 bzw. 01.01.2010) zugeordnet.

Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung und Optimierung unserer Produkte können wir Ihnen eine große Anzahl VOC-konformer Lacksysteme anbieten. Die Angaben über die Produktkategorie sowie den VOC-Werten finden Sie in Kurzform auf dem Gebindeetikett. Ausführlichere Angaben enthält das Technische Merkblatt.

Anmerkung: Händler dürfen Lagerbestände bis 31.12.2007 abverkaufen. Für die Verarbeitung beim Endverbraucher gibt es z.Zt. keine Fristenregelung.

 

 

Hinweis:

VOC = Volatile Organic Compounds = flüchtige organische Verbindungen ≈ Lösemittel